Allgemein über PPWR

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Allgemein über ppwr
Design for recycling PCR-Materialien (Post-Consumer Recycled) Verbotene Verpackungsformate Delegierte Rechtsakte und sekundäre Gesetzgebung Auswirkungen auf Hersteller Zukünftige Ziele

Design for recycling

Spätestens bis 2030 müssen alle Verpackungen recyclinggerecht gestaltet sein und mindestens die Klasse C (≥ 70 % Recyclingfähigkeit) erreichen. Das Design soll Gewicht und Volumen minimieren, Materialmischungen vermeiden, die das Recycling erschweren, und den von der EU-Kommission festgelegten technischen Leitlinien entsprechen. Die Klassifizierung basiert auf der Recyclingfähigkeit gemäß den Tabellen im Anhang der PPWR.

PCR-Materialien (Post-Consumer Recycled)

Bis 2030 verlangt die PPWR einen Mindestanteil an Recyclingmaterialien in Kunststoffverpackungen:

  • 30 % für PET, das mit Lebensmitteln in Kontakt steht.
  • 10 % für andere kontaktsensible Kunststoffe.
  • 35 % für übrige Kunststoffverpackungen.

Ausnahmen gelten für Medizinprodukte, pharmazeutische Verpackungen sowie UN-zugelassene Verpackungen. Bis 2040 wird die Anforderung – abhängig von der Art der Verpackung – auf bis zu 65 % erhöht.

Verbotene Verpackungsformate

Die PPWR verbietet ab 2030 bestimmte Einwegverpackungen, darunter:

  • Kunststoffverpackungen um Obst und Gemüse mit einem Gewicht unter 1,5 kg.
  • Mini-Verpackungen für Hygieneprodukte in Hotels.

Ausnahmen gelten für kartonbasierte Verpackungen.

Delegierte Rechtsakte und sekundäre Gesetzgebung

Die EU-Kommission ist befugt, delegierte Rechtsakte zu erlassen, mit denen einzelne Bestimmungen der PPWR angepasst oder präzisiert werden können, zum Beispiel:

  • die Methodik zur Einstufung der Recyclingfähigkeit,
  • die Mindestanzahl von Umläufen für wiederverwendbare Verpackungen,
  • Definitionen von „Recycling im industriellen Maßstab“ („Recycled at Scale“).

Diese Rechtsakte werden schrittweise bis 2030 veröffentlicht.

Auswirkungen auf Hersteller

Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Verpackungen die Anforderungen an Recyclingfähigkeit, den Einsatz von Recyclingmaterialien (PCR), Kennzeichnung und Design erfüllen. Für jede Verpackung sind eine technische Dokumentation sowie eine Konformitätserklärung (Declaration of Conformity, DOC) erforderlich. Darüber hinaus sind Hersteller von der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) sowie von einer ökologisch differenzierten Gebührenstruktur betroffen, die sich an der Umweltleistung der Verpackung orientiert.

Zukünftige Ziele

Die PPWR verfolgt das Ziel, das Verpackungsabfallaufkommen zu reduzieren um:

  • 5 % bis 2030,
  • 10 % bis 2035,
  • 15 % bis 2040.

Darüber hinaus sollen bis 2035 mindestens 55 % aller Verpackungsmaterialien recycelt werden. Die Verordnung stellt einen entscheidenden Schritt auf dem Weg zu Klimaneutralität und einer Kreislaufwirtschaft innerhalb der EU dar.

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